Hallo lieber Besucher! Noch kein Account vorhanden? Jetzt registrieren! | Über Facebook anmelden
Hallo lieber Besucher! Noch kein Account vorhanden? Jetzt registrieren! | Über Facebook anmelden
Im antiken Griechenland genoss der Reisende außerhalb seiner Heimat keinen Rechtsschutz. Er stand aber unter dem Schutz des Zeus Xenios, des Gottes der Fremden. In Rom war der Ausländer ebenfalls rechtlos: Hier schützte Jupiter hospitalis den Fremden. Stand er in einem klientelähnlichen Verhältnis zu einem römischen Bürger, so übernahm dieser die Ver-tretung seiner Interessen. Private Gastfreundschaft war bei Römern und Griechen eine selbstverständliche Ehrenpflicht. Wer sie gegen Bezahlung ausübte wie der Gastwirt, galt daher als ehrlos. Erst aus dem Geist früh-christlicher Gastlichkeit entwickelt sich die Einrichtung von 'Herbergen für fremde Gäste', aus denen bis heute wirkende Institutionen wie "Hospitien" oder "Hospitäler" und damit letztlich unser Krankenhauswesen hervorgegangen sind. Otto Hiltbrunner zeichnet die Geschichte eines wichtigen Phänomens der antiken Geschichte anschaulich nach.
Otto Hiltbrunner gibt in diesem Buch einen fundierten Einblick in den Aspekt der Gastfreundschaft in der Antike (was auch das frühe Christentum im antiken Rom mit einschließt).
Hiltbrunner erläutert zunächst die menschliche Urangst vor dem Fremden und stellt dieser das Wort "Gast" (sowohl indoeuropäisch, wie auch griechisch "Xenos") und die ethische Viereregel gegenüber und zeigt auch Beispiele der orientalischen Gastfreundschaft.
Auch die Gastfreundschaft beim griechischen...
Das Buch befindet sich in einem Regal.